Deutsche Wettanbieter 2026: Ein Überblick zur GGL-Whitelist

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only
Want more predictions?
Join our Telegram channel
Join

Aktualisiert am 19 Oktober 2026 · abgeglichen mit der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL).

Ein Holzschreibtisch im Morgenlicht mit geschlossenem Notizbuch, Kugelschreiber und Kaffeetasse, daneben ein Smartphone mit dunklem Bildschirm.
Im Jahr 2024 hatten 32 Veranstalter eine GGL-Erlaubnis für Sportwetten, davon 13 hybrid und 19 nur für den Internetvertrieb; 27 dieser Erlaubnisinhaber hatten ein aktives Angebot.

Wer in Deutschland online Sportwetten abschließen will, landet früher oder später bei einer Liste mit Begriffen wie „lizenziert“, „reguliert“ oder „GGL-zugelassen“. Das klingt nach einer einfachen Sache, ist es aber nicht: Eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis steht nicht auf der Webseite der Anbieter, sie steht auf der Whitelist der GGL in Halle (Saale). Eine deutsche Erlaubnis schafft Klarheit, welche Anbieter aktuell auf der Whitelist stehen, was die Lizenz an Sicherheit bringt – und wo sie dem Wettenden Grenzen setzt.

Rechtslage: Wer in Deutschland Sportwetten anbieten darf

Seit Juli 2021 gilt der neue Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021). Er überträgt dem Bund und den Ländern die Aufgabe, den Markt für Sportwetten im Internet unter Aufsicht zu stellen. Die bundesweite Erlaubnis für „Veranstalter und Vermittler“ von Sportwetten liegt nach § 9a Abs. 1 Nr. 3, § 27f Abs. 1 GlüStV bei einer Stelle: der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder, kurz GGL, mit Sitz in Halle (Saale). Die Behörde darf Lizenzen erteilen, beaufsichtigen und mit Bußgeldern durchsetzen (§ 28a). Die Steuer ist eine andere Baustelle – die zieht das Finanzamt ein, nicht die GGL.

Ein Fußball liegt auf dem Anstoßpunkt eines leeren Rasenplatzes, im Hintergrund eine ruhige Tribüne unter bedecktem Himmel.
Die ersten länderübergreifenden Erlaubnisse für Sportwetten konnten aufgrund von Gerichtsverfahren erst im Oktober 2020 vergeben werden.

Die ersten länderübergreifenden Erlaubnisse für Sportwetten konnten allerdings erst im Oktober 2020 vergeben werden, weil Gerichtsverfahren den Start verzögerten. Davor war der Markt jahrelang in einer Grauzone. Diese Vorgeschichte erklärt, warum die GGL erst seit wenigen Jahren Whitelists führt und warum Verfahren gegen illegale Angebote bis heute einen Großteil ihrer Arbeit ausmachen.

Im September 2026 standen nach Angabe der GGL insgesamt 129 Veranstalter und Vermittler auf der Whitelist, über alle Glücksspielarten hinweg. Erlaubt waren 229 Glücksspielseiten. Die Zahl der Untersagungsverfahren stieg von 68 im Jahr 2022 auf 287 im Jahr 2025; 1.843 illegale Webseiten waren 2025 aufgrund von Untersagungen oder Netzsperren aus Deutschland nicht mehr erreichbar. Wer also heute eine Seite mit deutschem Impressum betreibt, aber nicht auf der Whitelist steht, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Fall für die nächste Untersagung – oder schon weg vom Netz.

Was die Whitelist tatsächlich zeigt

Die Whitelist (§ 9 Abs. 8 GlüStV) ist die einzige amtliche Quelle, an der sich prüfen lässt, ob ein Anbieter eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis besitzt. Im Snapshot vom 02.10.2026 führt sie 30 Einträge, davon 27 Inhaber einer Sportwetten-Erlaubnis (zwei davon zusätzlich mit Pferdewetten-Erlaubnis) und drei reine Pferdewetten-Veranstalter.

Jeder Eintrag nennt vier Dinge: die Domain der erlaubten Seite, die Firma des Erlaubnisinhabers, die Art der Erlaubnis (Sportwetten, virtuelle Automatenspiele, Pferdewetten, Online-Casinospiele etc.) und das Datum der Erteilung. Ein Enddatum führt die Liste nicht. Eine Folgeerlaubnis steht als zweites Datum daneben, wenn die erste ausläuft und verlängert wurde. Was dort nicht steht: Quotenstärke, Bonusbedingungen, Zahlungswege, Spieltiefe, Auszahlungsdauer – all das gehört zu den Bedingungen, die jeder Anbieter selbst aufstellt.

Wichtig für die Leseart: Eine .de-Domain beweist nichts. Auch ein deutsches Impressum ist kein Beleg. Manche Anbieter werben mit „lizenziert in Malta“ oder „lizenziert in Curaçao“ – eine solche Lizenz hat in Deutschland keine rechtliche Wirkung, sie entbindet die Behörde nicht von der Pflicht, auch ohne deutsche Erlaubnis gegen das Angebot vorzugehen. Die Whitelist ist tatsächlich binär: Domain steht drauf, oder steht nicht drauf.

Wer eine Erlaubnis erhält – und wer nicht

Wer eine Erlaubnis erhalten will, durchläuft ein Verfahren mit Wirtschaftlichkeitsprüfung, Zuverlässigkeitsprüfung der handelnden Personen, Vorlage eines Sozialkonzepts und technischer Zertifizierung. Die Erlaubnis wird nach § 4c Abs. 1 GlüStV für fünf Jahre erteilt. Wer die Anforderungen nicht erfüllt, bekommt keine Erlaubnis – und taucht nicht auf der Whitelist auf. Deshalb liest sich die Liste kurz: 30 Einträge für ein Land mit 80 Millionen Einwohnern ist die bewusste Engführung des Staates, nicht das Ergebnis einer nachlässigen Behörde.

Spielerschutz: Was die deutsche Lizenz dem Wettenden tatsächlich abverlangt

Eine deutsche Erlaubnis bringt nicht nur einen Stempel. Sie bindet den Anbieter an ein Bündel von Regeln, die in das Wetten selbst eingreifen. Drei davon verdienen, hier deutlich zu stehen, weil sie jede Wette berühren.

Die Silhouette einer Person sitzt am Abend am Fenster und blickt auf eine Straße, auf dem Fensterbrett steht ein Glas Wasser.
Die GGL nennt für den Online-Glücksspielmarkt in Deutschland eine Kanalisierungsquote von 77 %: 23 % des Marktvolumens 2024 entfielen auf unerlaubte Angebote.

Einzahlungslimit: 1.000 € pro Monat als Grundeinstellung

Seit Inkrafttreten des GlüStV 2021 gilt ein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit. Standard sind 1.000 € pro Kalendermonat, eingezogen über alle lizenzierten Anbieter hinweg. Die technische Grundlage heißt LUGAS-Limitdatei: Bevor eine Einzahlung angenommen wird, prüft der Anbieter, ob der Spieler im laufenden Monat schon eingezahlt hat – summiert über alle Anbieter, die an die Limitdatei angeschlossen sind. Überschreitet die Einzahlung die Grenze, wird sie abgelehnt.

Eine Erhöhung ist möglich, aber nur auf Antrag und gegen Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Maximal 10.000 € pro Monat darf der Standardfall erreichen, im Ausnahmefall bis zu 30.000 € – dann nur für höchstens ein Prozent der aktiven Spieler eines Anbieters, und auch das nur gegen Beleg. Eine Selbstauskunft reicht nicht. Senkungen gelten sofort; Anhebungen erst nach sieben Tagen Wartezeit – eine bewusste Bremse gegen den Impuls, mitten in einer Verlustphase das Limit hochzuschrauben.

Wer bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis spielt, hat diese Bremse nicht. Das Limit gilt nur im regulierten Markt. Offshore-Anbieter setzen ihre eigenen Grenzen – oder gar keine. Genau dieser Unterschied zwischen „viel möglich“ und „kontrolliert möglich“ macht einen großen Teil dessen aus, was die Lizenz für denjenigen bedeutet, der mit seinem Einsatz haushalten muss.

OASIS: Die Sperrdatei, die jeder Anbieter prüft

Neben der Limitdatei führt die GGL OASIS, das Spielersperrsystem. Anbieter mit deutscher Erlaubnis müssen bei jeder Registrierung und bei jedem Login abgleichen, ob der Spieler gesperrt ist. Eine Selbstsperre, die der Spieler selbst über einen Anbieter auslöst, läuft mindestens drei Monate, wenn ein Zeitraum genannt wird, sonst mindestens ein Jahr. Eine Fremdsperre – angeordnet durch Angehörige oder die Behörde – wird unbefristet geführt, bis sie aufgehoben wird.

Parallel laufen eine zweite Datei in LUGAS: die Aktivitätsdatei. Sie registriert, welche Anbieter ein Spieler parallel nutzt. Parallelspiel ist nach § 6h GlüStV ausgeschlossen – wer beim zweiten Anbieter einzahlen will, bekommt eine Meldung. Die Datei ist kein Selbstzweck; sie soll verhindern, dass ein Spieler, der bei Anbieter A freiwillig das Limit gesenkt hat, bei Anbieter B ohne Limit weiterspielt.

Für Offshore-Anbieter gilt all das nicht. Sie sind an keine Datei angeschlossen, sie fragen kein Sperrsystem ab, sie ziehen kein übergreifendes Limit. Wer sich bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis selbst sperrt, hat genau einen Anbieter gesperrt – bei allen anderen läuft das Konto weiter. Genau diese Lücke schließt OASIS auf der Lizenzseite.

Weitere Regeln, die das Wetten direkt betreffen

Das Mindestalter liegt bei 18 Jahren (§ 4 Abs. 3), ohne Ausnahme. Pro Anbieter ist ein Konto erlaubt, mit vollständiger Identitätsprüfung (§ 6a). Vor der Verifizierung darf ein Anbieter maximal 72 Stunden Spielbetrieb anbieten – mit 100 € Einzahlungslimit und ohne Auszahlung. Einzahlungen sind nur von einem Zahlungskonto im eigenen Namen bei einem Geldwäschegesetz-pflichtigen Institut zulässig (§ 6b Abs. 4); Kryptowährungen und anonyme Prepaid-Produkte sind damit ausgeschlossen. Der Guthabenstand liegt auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto; bei Kontoschließung wird das Guthaben innerhalb von fünf Werktagen ohne Gebühren ausgezahlt (§ 6b Abs. 6-7).

Zusätzlich gibt es eine 24-Stunden-Sofortsperre, den Panikbutton nach § 6i Abs. 3: ein Klick, der das Konto sofort für den Rest des Tages blockiert. Wer morgens bemerkt, dass die Wetten vom Vorabend ein falsches Maß angenommen haben, hat damit ein Werkzeug, das unabhängig von jeder Selbstsperre-Odyssee greift.

Was die Lizenz NICHT bedeutet

Eine Sportwetten-Erlaubnis deckt Sportwetten ab – und ausschließlich diese. Wer auf slots.admiralbet.de spielt, nutzt eine andere Erlaubnis („virtuelle Automatenspiele“). Wer bei einem Anbieter Casino, Poker oder Live-Dealer-Spiele öffnet, betritt einen anderen Erlaubnistatbestand mit eigenen Regeln, eigenen Limits und eigener Aufsicht. Die GGL führt diese Erlaubnisse separat auf der Whitelist; ein Anbieter, der auf der Liste für Sportwetten steht, hat damit nicht automatisch auch eine Casino-Erlaubnis.

Auf der anderen Seite stehen Anbieter mit Casino- oder Slot-Erlaubnis, die keine Sportwetten-Erlaubnis besitzen. Sie dürfen keine Sportwetten annehmen – was in der Werbung nicht immer trennscharf gezeigt wird.

Was die Erlaubnis ebenfalls nicht garantiert: die „besten“ Quoten. Die GGL prüft die wirtschaftliche Tragfähigkeit, nicht den Marktanteil. Sie prüft auch nicht, ob ein Anbieter ein faires Bonusprogramm hat, schnelle Auszahlungen liefert oder den Live-Chat am Sonntagabend besetzt. Die Lizenz ist Eintrittskarte, kein Gütesiegel für alles andere.

Top-10: Wettanbieter mit deutscher Sportwetten-Erlaubnis

Die folgende Übersicht zeigt zehn Anbieter, deren Sportwetten-Domain aktuell auf der GGL-Whitelist steht. Die Reihenfolge ist nicht eine Bewertung der Wettqualität – dazu gehört mehr, als eine Lizenz aussagt. Sie folgt den Aufnahmedaten und ergänzenden Angaben aus der Whitelist.

Anbieter Status auf der GGL-Whitelist Erlaubnisinhaber Sportwetten-Erlaubnis seit
Bet3000.de gelistet I.B.C. Sportsbetting Limited, Malta 22.04.2026
Winamax.de gelistet WINAMAX SA 29.06.2021
Tipico.de gelistet Tipico Co. Limited 09.10.2020
Sportingbet.de gelistet Sportingbet (Deutschland) Limited 09.10.2020
Sportwetten.de gelistet NetX Betting Limited, Malta 19.11.2020
Leovegas.de gelistet LVSports Limited 21.10.2024
Admiralbet.de gelistet Greentube Betting Malta Limited 09.10.2020
Bet-at-home.de gelistet Bet-at-home.com Internet Limited 02.11.2020
Betano.de gelistet Betkick Sportsbetting Limited, Malta 19.02.2021
NEO.bet gelistet Greenvest Betting Limited 09.10.2020

Dass die meisten Erlaubnisse aus dem Oktober 2020 stammen, ist kein Zufall: Damals lief die erste Welle der Erlaubnisse an, nachdem die Verfahren den Weg freigemacht hatten. Die späteren Einträge sind entweder Erstausstellungen für neue Anbieter oder Folgeerlaubnisse nach Ablauf der ersten Fünfjahresfrist. Lücken in dieser Zeitleiste erzählen eine Geschichte für sich: Wer 2024 erstmals auf der Whitelist auftaucht, kam mit Verzögerung in den Markt.

Bet3000 – Neuester Erlaubnisinhaber im Feld

Bet3000 ist auf der Whitelist mit der Sportwetten-Erlaubnis vom 22.04.2026 eingetragen. Inhaber ist die I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Sliema, Malta. Damit ist Bet3000 der jüngste Anbieter im Feld der hier betrachteten zehn – der Eintrag auf der Whitelist ist kein Indiz für „noch unsicher“; die Aufnahme in die Liste selbst ist das Ende der Prüfung, nicht ein Zwischenstand. Eine Folgesperre oder ein laufendes Untersagungsverfahren würde den Eintrag sofort entfernen.

Winamax – Französischer Anbieter mit RP Darmstadt-Erlaubnis

Winamax fällt aus dem Muster: Erste Erlaubnis 29.06.2021, ausgestellt vom Regierungspräsidium Darmstadt, das bis zur Gründung der GGL die zuständige Behörde war; Folgeerlaubnis 08.12.2022. Beaufsichtigt wird das Unternehmen heute von der GGL, wie das Impressum der Seite ausweist. Wer einen Anbieter mit einem anderen Schwerpunkt als Fußball sucht – Winamax ist aus dem Poker-Ökosystem Frankreichs hervorgegangen – bekommt hier einen seltenen Eintrag.

Tipico – Bekanntester Name, vor dem EuGH

Tipico ist der Anbieter, der in der deutschen Sportwetten-Landschaft am sichtbarsten ist. Die Erlaubnis datiert auf den 09.10.2020, mit einer Folgeerlaubnis 09.12.2022. Inhaber ist die Tipico Co. Limited. Was hier wichtig wird: Vor dem Bundesgerichtshof läuft seit 2024 ein Verfahren (Az. I ZR 90/23), in dem ein Kläger von Tipico mehr als 3.700 € Verlust aus Sportwetten der Jahre 2013 bis 2018 zurückfordert. Der BGH hat die Frage am 25.07.2024 dem EuGH vorgelegt, ob die Dienstleistungsfreiheit einer Rückzahlungspflicht entgegensteht. Der Generalanwalt am EuGH, Nicholas Emiliou, hat in seinen Schlussanträgen am 19.03.2026 (Rechtssache C-530/24) grundsätzlich für möglich gehalten, unlizenzierte Anbieter zur Rückzahlung verlorener Einsätze zu verpflichten – mit Ausnahme, wenn Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. Für Tipico, das eine deutsche Erlaubnis besitzt, geht es in dem Verfahren freilich um eine andere Frage, aber das Ergebnis formt die Rechtslage insgesamt mit.

Sportingbet – Erlaubnisinhaber aus dem ersten Schwung

Sportingbet ist seit 2020 mit einer Erlaubnis versehen; das Impressum nennt zusätzlich eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele vom 15.11.2022. Wer einen Anbieter sucht, der unter demselben Dach Sportwetten und Slots anbietet – zwei getrennte Erlaubnisse, ein Konzern -, findet hier ein bekanntes Beispiel.

Sportwetten.de – Marke mit österreichischem Hintergrund

Sportwetten.de wird laut Whitelist von der NetX Betting Limited betrieben, mit Sitz in Birkirkara, Malta. Die Erlaubnis datiert auf den 19.11.2020, mit Folgeerlaubnis 16.12.2022. Der Name gehört zu den wenigen deutschsprachigen Marken, bei denen der Domain-Name und der Firmenname sich nicht decken.

LeoVegas – Später Einstieg in den Sportwettenmarkt

LeoVegas ist vor allem als Casino-Marke bekannt; die Sportwetten-Erlaubnis datiert auf den 21.10.2024, die Casino-Erlaubnis schon seit 27.02.2023. Das ist eine bemerkenswerte Reihenfolge: erst Casino, dann Sport. Wer LeoVegas aus dem Casino kennt und nun Sportwetten ausprobieren will, spielt bei einem Anbieter, der die Erlaubnis dafür erst seit gut zwei Jahren hat – was nicht über die Solidität sagt, aber die Historie im Wettgeschäft kurz ausfallen lässt.

AdmiralBet – Klassischer Wettanbieter mit Folgeerlaubnissen

AdmiralBet trägt eine der ältesten Erlaubnisse (09.10.2020), mit zwei Folgeerlaubnissen 2022 und 2024. Inhaber ist die Greentube Betting Malta Limited. Greentube gehört zur Novomatic-Gruppe, deren Wurzeln in Österreich liegen; das Markensortiment „Admiral“ war ursprünglich im terrestrischen Wettgeschäft aktiv, bevor die Online-Erlaubnis hinzukam. Wer einen Anbieter aus dem stationären Wettgeschäft sucht, findet hier eine Brücke.

bet-at-home – Lange Geschichte, neue Erlaubnis

Bet-at-home.de ist eine der ältesten Online-Wettmarken im deutschsprachigen Raum. Die Erlaubnis auf der Whitelist datiert allerdings erst auf den 02.11.2020 – sie kam mit dem Erlaubnisschub, nicht in den Anfangstagen der Marke. Folgeerlaubnis 22.12.2022. Inhaber ist die Bet-at-home.com Internet Limited. Die feine Unterscheidung: Die Marke ist alt, die deutsche Erlaubnis datiert auf 2020.

Betano – Österreichische Handschrift, deutsche Erlaubnis

Betano.de wird von der Betkick Sportsbetting Limited betrieben, mit Sitz in San Giljan, Malta. Hinter dem Namen steht die Betkick Sportwettenservice, ein österreichisches Unternehmen, das im Besitz von Stoiximan ist. Die deutsche Sportwetten-Erlaubnis erhielt Betkick im Februar 2021 vom Regierungspräsidium Darmstadt – ein Hinweis darauf, dass die österreichische Mutter nicht automatisch den deutschen Markt öffnet; die Erlaubnis musste separat erteilt werden.

NEO.bet – Kleinerer Anbieter mit langer Erlaubnis

NEO.bet trägt eine Erlaubnis seit 09.10.2020, mit Folgeerlaubnis 22.12.2022. Inhaber ist die Greenvest Betting Limited. NEO.bet gehört nicht zu den bekanntesten Marken im deutschen Markt, ist aber vollständig reguliert – das Beispiel zeigt, dass die Whitelist auch Anbieter führt, die außerhalb des Mainstream liegen.

Wie ein Anbieter auf der Whitelist landet – und wie er wieder verschwindet

Die Aufnahme in die Whitelist ist nicht endgültig. Entfallen kann die Erlaubnis durch Zeitablauf, durch Untersagungsverfahren bei Verstößen, oder wenn der Erlaubnisinhaber seine Geschäftstätigkeit einstellt. Die GGL veröffentlicht die Liste, muss sie aber nicht in Echtzeit aktualisieren – die Snapshot-Logik vom 02.10.2026 zeigt das: Es ist eine Datenstand-Aufnahme, die das Foto eines Tages bewahrt.

Für den Wettenden heißt das: Vor einer Einzahlung sollte die Whitelist einmal selbst aufgerufen werden, nicht nur vom Anbieter zitiert. Wer auf einer Domain spielen will, die dort nicht steht, hat ein Problem: entweder rechtlich, weil das Angebot unerlaubt ist, oder praktisch, weil Auszahlungen im Zweifel an einer fehlenden Treuhandkontopflicht scheitern.

Was vom Markt bleibt – und was nicht

Im Jahr 2024 hatten nach GGL-Angaben 32 Veranstalter eine Erlaubnis für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten, davon 13 für den stationären und Internetvertrieb (hybrid) und 19 nur für den Internetvertrieb. 27 dieser Erlaubnisinhaber hatten ein aktives Angebot. Der Vertrieb erfolgte online über 28 aktive Internetseiten sowie stationär über rund 2.300 Wettvermittlungsstellen. Die rund 12.000 ODDSET-Annahmestellen verfügten für den stationären Vertrieb noch über eine Übergangsregelung bis zum 30.06.2024.

Die Bruttospielerträge der GGL-erlaubten Sportwettenanbieter beliefen sich 2024 auf 1.963 Mio. Euro (+12 % gegenüber dem Vorjahr); die zugrunde liegenden Wetteinsätze lagen bei 8,2 Mrd. Euro (2023: 7,9 Mrd. Euro). Die durchschnittliche Auszahlungsquote lag bei 76 % – das ist der Markt insgesamt, nicht einzelne Anbieter. Wer den Markt als Ganzes versteht, sieht hier das Bild, gegen das die Werbung der Anbieter läuft.

Die Aufteilung zwischen Pre-Match und Live lag 2024 bei 47 % zu 53 % – Live-Wetten haben also die klassische Pre-Match-Wette überholt. 78 % der Einsätze entfielen auf Fußball, danach folgten Basketball mit 8 %, Tennis mit 5 %, Kombinationen aus mehreren Sportarten mit 5 % und Eishockey mit 1 %. Wer Tennis oder Basketball stark nutzt, hat es mit einem Fußball-dominierten Markt zu tun, auf dem andere Sportarten Nischen sind.

Kanalisierung: Wie viel vom Markt auf erlaubte Anbieter entfällt

Die GGL hat auf Basis von Steuerdaten des Bundesministeriums der Finanzen die Kanalisierungsquote im Sportwettenmarkt für 2022 berechnet: deutlich über 95 % – illegale Anbieter hatten damals einen Anteil von weniger als fünf Prozent. Das ist das hohe Bild aus der Steuerstatistik.

Für den gesamten Online-Glücksspielmarkt gibt die Behörde für 2024 eine Kanalisierungsquote von 77 % an: 23 % des Marktvolumens entfielen 2024 auf unerlaubte Angebote. Die Differenz zwischen beiden Zahlen erklärt sich aus dem unterschiedlichen Zuschnitt: Die Steuerdaten für 2022 umfassen nur Sportwetten, die Marktstudie für 2024 das gesamte Online-Glücksspiel inklusive Slots und Casino. Beide Zahlen gemeinsam ergeben das ehrliche Bild: Der Sportwettenmarkt ist stärker kanalisiert als der Casino-Markt, aber auch im Sportwettenmarkt fließt weiterhin Geld an Anbieter ohne Erlaubnis.

Wer dort spielt, spielt ohne OASIS-Schutz, ohne LUGAS-Limit, ohne deutsche Beschwerdestelle, ohne insolvenzgeschütztes Treuhandkonto. Im Streitfall bleibt nur der Weg über eine ausländische Lizenzbehörde – falls eine vorhanden ist.

Wettsteuer: 5,3 %, aber nicht so einfach

Die Sportwettensteuer ist im Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG) geregelt, §§ 16-25. Sie beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz abzüglich der Steuer selbst“ (§§ 17, 18). Das ist nicht 5,3 % des Einsatzes, sondern 5,3 % von einem Einsatz, der die Steuer schon enthält. Für einen Einsatz von 100 € ergibt sich daraus eine Steuer von rund 5,03 €, weil sich die Steuer aus 100 / 105,3 × 5,3 errechnet. Schuldner ist der Veranstalter der Wette, nicht der Spieler (§ 19).

Die entscheidende Frage: Wer trägt die Steuer wirtschaftlich? Das ist eine Sache des Anbieters, nicht des Gesetzes. Manche Anbieter ziehen die Steuer direkt vom Einsatz ab, andere verrechnen sie im Gewinnfall, andere schlucken sie. Wer eine Wette platziert, sollte im Wettschein prüfen, wie der Anbieter mit der Steuer umgeht – sie ändert den tatsächlichen Gewinn, ohne dass die Quote sie widerspiegelt.

Wichtig für die Frage „bin ich legal“: Die Tatsache, dass ein Anbieter die Steuer abführt, beweist keine Lizenz. Auch Offshore-Anbieter können in Deutschland steuerpflichtig sein, ohne eine Erlaubnis zu besitzen. Wer eine Lizenz prüfen will, prüft die Whitelist, nicht das Impressum.

Werbung und Bonus: Was erlaubte Anbieter dürfen

Werbung für Glücksspiel ist nach § 5 Abs. 7 GlüStV ausschließlich Erlaubnisinhabern gestattet. Zwischen 06:00 und 21:00 Uhr gilt ein Werbeverbot für Slots, Online-Poker und Online-Casinospiele – nicht für Sportwetten. Für Sportwetten ist die Regel enger gefasst: keine Werbung unmittelbar vor oder während der Live-Übertragung eines Ereignisses auf demselben Kanal, keine Werbung mit aktiven Athleten oder Funktionären, keine Affiliate-Vergütung nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz (§ 5 Abs. 3, 6).

Zum Bonus selbst schweigt der GlüStV: Es gibt keine Klausel, die Höhe, Umsatzfaktor oder Mindestquote festlegt. Was ein Anbieter an Bonus, Gratiswette oder „Willkommenspaket“ anbietet, steht allein in seinen Bedingungen. Wer ein Bonusangebot prüft, liest die Umsatzbedingungen, die Mindestquote und die Fristen – alles andere ist Werbung. Das gilt sowohl für die 100-%-Aufstockung der ersten Einzahlung als auch für die Gratiswette ohne Einzahlung; die Bedingungen entscheiden, nicht die Überschrift.

Was Offshore-Anbieter von lizenzierten unterscheidet

Ein Anbieter mit Lizenz in Curaçao, Anjouan oder Malta hat in Deutschland keine rechtliche Grundlage. Das Angebot solcher Anbieter ist unerlaubtes Glücksspiel nach § 4 Abs. 1 GlüStV. Daraus folgt eine ganze Reihe von Konsequenzen, die in der Werbung der Offshore-Anbieter selten stehen:

Strafrechtlich ist die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel nach § 285 StGB eine Ordnungswidrigkeit oder – je nach Auslegung – eine Straftat mit bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Die größere praktische Gefahr liegt im finanziellen Bereich: Wer auf einer Seite spielt, die morgen eine Untersagung trifft, sieht sein Guthaben möglicherweise eingefroren.

Wie ein Vergleich die Lizenz richtig einordnet

Eine Top-10-Liste nach Lizenzstatus allein sagt wenig. Eine sinnvolle Vergleichsspalte verbindet die Lizenz mit den Dimensionen, die beim Wetten tatsächlich zählen:

Wer diese Spalten nebeneinanderlegt, sieht die Lizenz als Bedingung, nicht als Merkmal. Sie sortiert aus, wer mitspielen darf – sie sagt nichts darüber, wer mitspielen sollte.

Was eine Wette auf einem regulierten Markt kostet – eine Bandbreite

Nehmen wir ein Beispiel, das auf den ersten Blick harmlos aussieht: ein Spieler zahlt im Monat 1.000 € ein, das gesetzliche Standardlimit, und setzt diesen Betrag einmal auf eine einzelne Wette mit zwei möglichen Ausgängen, beide zu Quote 1,90. Was bleibt von dieser Wette übrig, wenn der Anbieter sein Geld eingenommen hat?

Die Quote 1,90 / 1,90 ist ein künstlicher Spiegelmarkt – beide Seiten gleich – und sie steht hier als Denkmodell, nicht als konkretes Angebot. In der Realität ist sie selten. Aber sie ist nützlich, um das Buchmachergeschäft sichtbar zu machen: Der Auszahlungsanteil dieses Marktes beträgt 1 / (1/1,90 + 1/1,90) ≈ 0,95 oder 95 %. Der Buchmacher behält 5 % – das ist die Marge. Bei einem Einsatz von 1.000 € behält der Anbieter im Schnitt 50 € von jedem solchen Markt, unabhängig davon, wer gewinnt.

Wer den 1.000 € in mehreren kleinen Wetten setzt, verteilt diese Marge auf mehrere Märkte. Jede Wette hat ihre eigene Marge – sie schwankt von Markt zu Markt, Anbieter zu Anbieter. Eine faire Aussage über die erwarteten Kosten ist deshalb eine Bandbreite, nicht ein fester Wert: Bei 90 % Auszahlung im Wettprogramm und 1.000 € Einsatz verlässt den Spieler ein Betrag in der Größenordnung von 80-100 €. Bei 95 % Auszahlung sind es etwa 50 €. Die Werbung, die mit „98 % Auszahlung“ wirbt, liegt im Premiumsegment – sie kommt vor, ist aber nicht Standard.

Wichtig ist, was diese Zahl nicht ist: Sie ist keine Vorhersage über den Ausgang einer einzelnen Wette, kein Tipp, kein System. Sie ist der durchschnittliche Verlust über viele Wetten hinweg, den die Quotenstruktur des Marktes erzwingt. Wer in einer Sitzung einmal 1.000 € auf eine Quote 1,90 setzt und verliert, hat 1.000 € verloren, nicht 50 €. Die Marge ist ein statistischer Wert, kein Schutz.

Wer wozu passt: Eine Lesehilfe für die Tabelle

Nicht jeder Wettanbieter ist für jeden Wettenden gleich gut. Die Lizenz teilt das Feld in zwei Lager, aber innerhalb des Lagers entscheiden andere Merkmale. Drei Profile helfen beim Zuordnen:

Wer Fußball nah am Spieltag wettet, findet bei Tipico, Betano und Bet3000 eine eingespielte Infrastruktur: hohe Marktbreite, gewachsene Live-Sektionen, lange Marktöffnung. Wer auf Randsportarten oder Live-Tiefe Wert legt, sollte prüfen, ob Winamax oder Sportwetten.de das Programm abdecken, das der eigene Wettkalender vorsieht – nicht jeder Anbieter trägt alle Randsportarten mit Quote.

Wer mit kleinem Budget spielt, bekommt durch die deutsche Lizenz das 1.000-€-Limit als Sicherheitsnetz, das Anbieter ohne Lizenz nicht bieten. In dieser Hinsicht sind die lizenzierten Anbieter alle gleich – und gleichzeitig alle besser als Offshore-Anbieter, die das Budget-Spiel nur über eigene Disziplin regeln. Wer mit höherem Budget spielen will, muss den Nachweis wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit führen, sofern das Limit überschritten werden soll.

Wer casino-nahe Anbieter gewohnt ist, findet bei AdmiralBet und LeoVegas Marken, bei denen Sportwetten unter demselben Dach laufen wie andere Glücksspiele – praktisch, wenn das Konto schon besteht, weniger praktisch, wenn die Trennung der Sphären einem wichtig ist. Eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis deckt die Sportwetten ab; für Slots, Poker oder Casinospiele gilt eine andere Erlaubnis, mit anderen Regeln.

Was die Lizenz für die Wetten selbst bedeutet

Eine Lizenz verändert nicht die Quoten. Sie verändert nicht die Wettauswahl in dem Sinn, dass das, was ein Bundesliga-Spiel bietet, plötzlich mehr oder weniger würde. Sie verändert aber das, was die Wette umgibt:

Wer diese Einschränkungen kennt, schaut mit anderen Augen auf das Wettprogramm. Es ist nicht alles, was andere Märkte bieten – aber es ist das, was im deutschen Recht möglich ist.

Wer zahlt, wenn es schief geht

Die Lizenz ordnet auch die Frage, was passiert, wenn ein Anbieter insolvent wird. Das Guthaben liegt auf einem Treuhandkonto; im Insolvenzfall ist es separat von der Anbieter-Masse. Die Auszahlung bei Kontoschließung erfolgt innerhalb von fünf Werktagen (§ 6b Abs. 6-7) und ohne Gebühren.

Darüber hinaus gibt es im Streitfall die GGL als Aufsichtsbehörde: Sie kann Bußgelder verhängen, kann Erlaubnisse widerrufen, kann Anbieter zur Rechenschaft ziehen. Sie ersetzt keine Verbraucherschlichtung, aber sie ist eine Anlaufstelle, die bei Offshore-Anbietern fehlt.

Über die Zivilgerichte läuft ein zweiter Weg. Die im Abschnitt „Rechtslage“ besprochenen Verfahren vor dem BGH und dem EuGH zeigen, dass die Rückforderung verlorener Einsätze bei unlizenzierten Anbietern ernsthaft geprüft wird. Für lizenzierte Anbieter gilt dieser Weg nicht in gleicher Weise: Wer bei einem Anbieter mit deutscher Erlaubnis spielt und verliert, hat grundsätzlich keinen Rückforderungsanspruch, weil das Spiel selbst legal war.

Wer die Lizenz kontrolliert – und wie

Die Aufsicht liegt bei der GGL. Sie prüft Anbieter im laufenden Betrieb, nicht nur bei der Erteilung: Sozialkonzepte werden kontrolliert, Geldflüsse werden nachverfolgt, Werbung wird beanstandet, Beschwerden von Spielern werden entgegengenommen. Die GGL führt die Whitelist, sie führt OASIS, sie führt die Limitdatei. Sie ist gleichzeitig Ankläger und Schiedsrichter – ein Konstrukt, das nur funktioniert, wenn die Behörde personell und fachlich stark aufgestellt ist.

Wer mit einem Anbieter ein Problem hat, das der Anbieter nicht löst, kann sich an die GGL wenden. Sie muss nicht jeden Einzelfall entscheiden, aber sie kann Muster erkennen und gegen Anbieter vorgehen, die wiederholt auffallen.

Häufig gestellte Fragen

Wie lässt sich prüfen, ob ein Wettanbieter auf der GGL-Whitelist steht?

Die Whitelist steht auf der Seite der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (glücksspiel-behoerde.de) und führt jede erlaubte Domain zusammen mit dem Inhaber und der Art der Erlaubnis. Im Snapshot vom 02.10.2026 listet sie 27 Sportwetten-Erlaubnisinhaber. Eine Domain, die dort nicht steht, hat im Zweifel keine deutsche Sportwetten-Erlaubnis, auch wenn Werbung und Impressum anderes suggerieren. Wer die Seite regelmäßig nutzt, prüft vor jeder Einzahlung einmal selbst, weil die Liste fortlaufend aktualisiert wird und ein Anbieter, der heute steht, morgen entfernt sein kann.

Was bedeutet eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis für das 1.000-€-Einzahlungslimit und das Sperrsystem OASIS?

Lizenzierte Anbieter sind an die Limitdatei LUGAS angeschlossen: Einzahlungen über alle Anbieter hinweg werden im laufenden Monat summiert, bei 1.000 € ist Schluss, sofern kein Antrag auf Erhöhung gegen wirtschaftlichen Nachweis gestellt wurde. OASIS ist das anbieterübergreifende Sperrsystem: Eine Selbstsperre gilt bei jedem angeschlossenen Anbieter, eine Selbstsperre von mindestens drei Monaten, eine unbefristete Sperre bis zur Aufhebung. Beide Mechanismen greifen nur, weil die Lizenz den Anbieter verpflichtet, sie zu nutzen – Anbieter ohne deutsche Erlaubnis sind nicht angeschlossen.

Warum zählt eine Lizenz aus Curaçao oder Anjouan in Deutschland nicht?

Der Glücksspielstaatsvertrag gilt in Deutschland, unabhängig davon, in welchem Land der Anbieter sitzt. Wer ohne deutsche Erlaubnis Wetten an deutsche Spieler anbietet, betreibt unerlaubtes Glücksspiel nach § 4 Abs. 1 GlüStV – und kann von der GGL untersagt werden, unabhängig von jeder ausländischen Lizenz. Eine Lizenz aus Curaçao oder Anjouan ist eine Erlaubnis des Sitzlandes, sie ersetzt weder die deutsche Erlaubnis noch den Anschluss an OASIS oder LUGAS.

Wie hoch ist die Sportwettensteuer, und wer trägt sie am Ende?

Die Steuer beträgt 5,3 % auf einer Bemessungsgrundlage, die die Steuer bereits enthält; rechnerisch rund 5,03 % des eingesetzten Betrags (5,3 / 105,3). Schuldner der Steuer ist der Veranstalter, nicht der Spieler. Wie der Anbieter die Steuer wirtschaftlich verteilt – ob er sie vom Einsatz abzieht, im Gewinnfall verrechnet oder schluckt – steht in seinen Geschäftsbedingungen und sollte vor der Wette geprüft werden. Die Tatsache, dass ein Anbieter Steuer abführt, beweist keine Lizenz.

Gilt die Sportwetten-Erlaubnis auch für Slots, Poker und Casinospiele?

Nein. Die Erlaubnis erstreckt sich ausschließlich auf den Bereich, für den sie erteilt wurde – im Fall der hier betrachteten Anbieter auf die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten. Slots, virtuelle Automatenspiele, Online-Casinospiele und Online-Poker fallen unter andere Erlaubnistatbestände mit eigenen Regeln, eigener Aufsicht und eigenen Limits. Wer bei einem Anbieter Casino-Spiele nutzt, spielt unter einer anderen Lizenz als der für die Sportwetten.

Nach welchen Kriterien werden Wettanbieter in einem Vergleich bewertet und gewichtet?

Eine seriöse Vergleichsmethodik nennt die Kriterien und ihre Gewichtung offen, prüft sie am Whitelist-Snapshot, kontrolliert Lizenzstatus, Whitelist-Eintrag und Aufsichtsbehörde als Pflichtfilter, vergleicht Quoten und Auszahlungsquoten anhand konkreter Spiele, liest Bonusbedingungen im Detail und prüft Auszahlungsdauer sowie Zahlungswege. Ohne diese Methodik ist eine Top-10-Liste eine Setzliste; mit ihr wird sie zu einem Werkzeug, das die Lizenzinformation mit den Vergleichswerten verbindet, die beim Wetten zählen.

Erstellt von der Redaktion von „Wettstrategieinfo”.

Wettanbieter ohne deutsche Lizenz 2026: Was die GGL-Whitelist wirklich sagt
Wettanbieter ohne deutsche Lizenz 2026: Was die GGL-Whitelist wirklich sagt

Welche Wettanbieter 2026 in Deutschland erlaubt sind, welche nicht, und was eine fehlende GGL-Erlaubnis für…